Kirchenvorstandswahl der Stephanuskirche am 20. Oktober 2024

Am 20. Oktober wird der Kirchenvorstand der Stephanuskirche neu gewählt - wie auch in allen anderen Evang.-Luth. Gemeinden in Bayern. Bereits im September erhalten Sie die Briefwahlunterlagen, mit denen Sie bequem Ihre Stimme abgeben können. 14 Frauen und Männer stellen sich in der Stephanuskirche zur Wahl. Acht von ihnen werden dann, zusammen mit den beiden Pfarrpersonen und zwei berufenen Mitgliedern, die Gemeinde leiten und in die Zukunft führen.

Mit Ihrer Wahl nehmen Sie Einfluss darauf, wer die Kirchengemeinde in den kommenden sechs Jahren leiten wird. Sie sprechen den Ehrenamtlichen Ihrer Wahl Ihr Vertrauen aus und stärken ihnen den Rücken für die Aufgaben, die vor ihnen liegen. Machen Sie Gebrauch von Ihrem Wahlrecht und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Kirchengemeinde mit!


Kandidaten für die KV-Wahl 2024

"Stimm für Kirche" - unter diesem Motto findet am 20. Oktober die Kirchenvorstandwahl statt. 14 Männer und Frauen aus unserer Gemeinde haben sich bis jetzt zur Kandidatur bereit erklärt. Das heißt: Sie sind bereit, mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft, sich einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde. Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe.

Der Vertrauensausschuss hat den endgültigen Wahlvorschlag aufgestellt. Er enthält folgende Namen:


So wird gewählt

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am 20. Oktober 2024 der Kirchengemeinde angehören, seit drei Monaten der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren. Bis Ende September 2024 erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen und Unterlagen für die Briefwahl bzw. die Wahl im Wahllokal vor Ort.

Wichtig: Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen, dass Sie erst kurz vor der Wahl in die neue Gemeinde gezogen sind. Bitte fragen Sie dann im Pfarramt nach, ob Sie bereits in der Wählerliste stehen (Telefon:  089 17 14 50 0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Falls nicht, können Sie nachträglich aufgenommen werden, sofern Ihr Erstwohnsitz seit drei Monaten – also seit dem 20. Juli 2024 – in der Gemeinde ist.


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So, 13. Okt, 12.00 Uhr - 18.00 Uhr
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