Der (Wieder-)Eintritt in die evangelische Kirche ist ganz einfach.
Ich überlege eigentlich schon lange, wieder einzutreten. Und jetzt gibt es einen Anlass ...
Vielleicht ist das bei Ihnen auch so – Sie möchten kirchlich heiraten oder Patin werden. Oder aber Sie möchten einfach dazugehören zur evangelischen Kirche. Es gibt gute Gründe für den Eintritt und diese sind so individuell wie die Menschen, die diesen Schritt tun. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
An wen kann ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Wenn Sie eintreten wollen, wenden Sie sich gerne an die Pfarrpersonen der Stephanuskirche: Rolf Hartmann, Annette und Edson Schumacher (Kontaktdaten). Wenn Sie nicht mit Ihrer Wohngemeinde in Kontakt treten möchten, gibt es auch ein „Bayernweites Netzwerk Kircheneintritt“, in dem fast fünfzig Pfarrerinnen und Pfarrer für Sie da sind (nähere Informationen unter www.zurueckzurkirche.de).
Wie verläuft ein Kircheneintritt?
Im Gespräch mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer können Sie alles ansprechen, was Sie rund um Kirche und Gemeinde, um Glaubens- oder Lebensfragen bewegt. Ihre Gründe des Kirchenaustritts haben genauso Platz wie Ihre Motivation zum Eintritt. Das Eintrittsgespräch fällt unter die Schweigepflicht der Pfarrerin bzw. des Pfarrers. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular wird der Kircheneintritt gültig.
Was, wenn ich nicht getauft bin?
Voraussetzung für die Aufnahme in die evangelische Kirche ist die Taufe. Wenn Sie noch nicht getauft sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit den bereits genannten Pfarrpersonen der Stephanuskirche oder aus dem „Netzwerk Kircheneintritt“ auf. Mit ihnen können Sie klären, wie eine geeignete Vorbereitung auf die Taufe aussehen kann. Die Taufe geschieht in einem Gottesdienst.
Welche Unterlagen benötige ich?
Zum Wiedereintritt bringen Sie bitte Ihre Taufurkunde (ersatzweise: Konfirmationsurkunde), Ihre Austrittsbescheinigung und Ihren Personalausweis mit.
Was, wenn ich bislang einer anderen christlichen Konfession angehört habe?
In die evangelische Kirche können Sie nur eintreten, wenn Sie zuvor den Austritt aus der anderen Konfession erklärt haben. Der Austritt erfolgt in der Regel beim Standesamt.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt oder wird mein Kircheneintritt sonst öffentlich gemacht?
Wenn Sie es möchten, kann Ihr Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gegeben werden. Ansonsten gilt für alles, was beim Eintrittsgespräch zur Sprache kommt, die Schweigepflicht.
Kann ich auch in eine andere Gemeinde eintreten als in die Kirchengemeinde meines Wohnsitzes?
Ja, das ist möglich. Sprechen Sie dies beim Eintrittsgespräch an.
Was kostet der Eintritt in die evangelische Kirche?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Kirchenmitglied sind Sie aber – sofern Sie auch Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen – kirchensteuerpflichtig.
Kirchensteuer – wozu und wie viel?
Mit Ihren kirchlichen Abgaben, der Kirchensteuer und dem Kirchgeld, tragen Sie dazu bei, dass die evangelische Kirche vielfältige geistliche und diakonische Angebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen machen kann. Die Kirchensteuer beläuft sich in Bayern auf acht Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer. Das ergänzende Kirchgeld wird einmal jährlich direkt Dekanat München erhoben und unterstützt Projekte und Initiativen vor Ort. Nähere Informationen unter www.kirche-und-geld.de.
